Beim PladeLu-Festival gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

Darüber hinausgehend gelten für das PladeLu-Festival strengere Regelungen, als sie das Jugendschutzgesetz vorsieht (siehe im Folgenden).

Wir empfehlen grundsätzlich, Kleinkinder nicht zu Konzerten mitzunehmen, da ein Konzert für diese eine erhebliche Belastung (Lautstärke, Gedränge, etc.) darstellt. Für Kinder und Jugendliche, die nach den folgenden Bestimmungen das PladeLu-Festival besuchen dürfen, empfehlen wir gegen die Lärmbelastung z. B. Ohrstöpsel zu verwenden.

Kinder & Jugendliche

Die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Konzerten wird aufgrund des Personensorgerechts, unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes geregelt. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind (unter 18 Jahren) zu sorgen.

Der Veranstalter und die Columbiahalle behalten sich aus Schutz das Recht vor, je nach Veranstaltung, Kindern unter 14 Jahren den Zutritt zu verwehren. 

Folgende Regelungen gelten für das PladeLu-Festival:

Säuglinge und Kinder bis zum Alter von einschl. 11 Jahren:

Säuglingen und Kindern bis zum Alter von 11 Jahren ist die Teilnahme am PladeLu-Festival und somit der Zutritt zur Columbiahalle und dem zugehörigen Gelände (Biergarte) nicht gestattet!

Kinder ab dem Alter von 12 Jahren und Jugendliche dürfen das PladeLu-Festival unter folgenden Voraussetzungen besuchen:

Kinder im Alter von 12 bis 13 Jahren:

  • Nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Eine Übertragung des Sorgerechts ist nicht erlaubt!

Jugendliche im Alter von 14 bis 15 Jahren:

  •  In Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer erwachsenen Person, der das Sorgerecht übertragen wurde.

Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren:

  • Dürfen das PladeLu-Festival bis 24:00 Uhr eigenständig, ohne Begleitung aber nur nach Vorlage eines Lichtbildausweises (Personalausweis oder Krankenkarte), besuchen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit!
Übertragung des Sorgerechts

Erziehungsberechtigte/Vormünder haben die Möglichkeit, ihr Sorgerecht temporär auf andere Volljährige zu übertragen. Sorgeberechtigte/r ist z.B. ein Elternteil, Vormund, bzw. eine Dritte Person, auf die von Eltern oder einem Vormund die Sorgeberechtigung für die Zeit der Veranstaltung übertragen wurde. 

Bei Begleitung des Jugendlichen durch eine Sorgeberechtigte Person muss die „Vereinbarung zur Übertragung des Sorgerechts“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein und ist 

  • von der sorgeberechtigten Person und
  • dem Minderjährigen 

mitzuführen, sowie

  • eine original unterschriebene Ausfertigung mit Ausweiskopien der Eltern/des Vormunds am Einlass abzugeben,

Der zu verwendende Formular kann hier heruntergeladen werden. Selbst erstellte Schriftstücke werden vom Veranstalter nicht akzeptiert.

Wir behalten uns vor, eine Übertragung des Sorgerechts nicht zu akzeptieren (z.B. bei Zweifel am Zustandekommen der Übertragung oder Eignung der Person an welche das Sorgerecht übertragen wurde). 


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